Genesys Cloud
UK-Longcode-Registrierungsanforderung für SMS

Angekündigt am Datum des Inkrafttretens
2024-07-08 2024-09-30

Im Rahmen der neuen britischen Regulierungsanforderungen müssen alle Organisationen ihr Unternehmen und ihren Anwendungsfall registrieren, bevor sie britische Longcodes für SMS verwenden können. Bei diesem Know Your Customer (KYC)-Prozess werden wichtige Geschäftsdetails gesammelt, um die Authentizität von Organisationen zu bestätigen, die sich an Application-to-Person (A2P)-Kommunikation beteiligen.

Ab dem 27. Mai 2024 ist für jeden neuen Kauf eines SMS UK Longcodes eine genehmigte KYC-Registrierung erforderlich. Bis zum 30. September 2024 müssen alle bestehenden britischen Longcodes mit einer genehmigten KYC-Registrierung verknüpft sein. Andernfalls werden sie freigegeben und stehen möglicherweise nicht mehr zur erneuten Erlangung zur Verfügung. Um Serviceunterbrechungen zu vermeiden, müssen Unternehmen ihre KYC-Informationen registrieren. Genesys unterstützt Kunden und Partner beim Abschließen des Registrierungsprozesses und der Einhaltung der KYC-Anforderungen.

Ziel dieser Verordnung ist die Bekämpfung von unerwünschtem Phishing und Spam im Telekommunikationsbereich sowie die Eindämmung der zunehmenden Zahl von Betrugs- und Schwindeleien. Betroffen sind alle Kunden, die britische Langwahlnummern für SMS mit Genesys-Software verwenden. Sprachanrufe über britische Langwahlnummern bleiben jedoch davon unberührt. Einzelheiten zur Registrierung und zum Starten des Vorgangs finden Sie unter Erforderliche behördliche Unterlagen für den Kauf einer SMS-Langwahlnummer , Verwalten Sie Ihren Bestand an SMS-Langwahlnummern , und das Online-Anmeldeformular

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Genesys Cloud-Unterstützung für britische Langwahlnummern .