Aktivieren oder Deaktivieren der Unterstützung von Firmenverzeichnissen
Wenn Sie die Einstellung für die Spracherkennung des Firmenverzeichnisses für den gesamten Ablauf aktivieren, hört der Ablauf auf das Firmenverzeichnis in den Menüs und Eingabeaktionen sammeln. Um den Anrufer aufzufordern, den Namen des gewünschten Gesprächspartners zu sagen, muss der Ablauf dem Anrufer mitteilen, wann die Spracherkennung für das Firmenverzeichnis aktiviert ist. Architect bietet keine automatischen Eingabeaufforderungen für die Verwendung, wenn diese Funktion aktiviert ist - Sie müssen Anweisungen für den Benutzer in Ihre aufgezeichneten Eingabeaufforderungen aufnehmen.Zum Beispiel: "Sie können jederzeit den Namen der Person sagen, die Sie erreichen möchten".
Standardmäßig ist die Spracherkennung des Unternehmensverzeichnisses für neue Bewegungen deaktiviert.
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um die Unterstützung für das Unternehmensverzeichnis zu aktivieren oder zu deaktivieren:
- Klicken Sie auf der Startseite von Architect auf das Menü Flows oder bewegen Sie den Mauszeiger darüber, und wählen Sie den gewünschten Flow-Typ aus.
- Erstellen Sie eine neue Bewegung oder wählen Sie eine bestehende aus. Die Konfigurationsseite des Flusses wird geöffnet.
- Wählen Sie unter Einstellungen, Spracherkennung.
- Vergewissern Sie sich im Bereich Spracherkennung unter Allgemeine Spracheinstellungen, dass das Kontrollkästchen Spracherkennung für den gesamten Ablauf aktivieren aktiviert ist.
- Führen Sie im Bereich Firmenverzeichnis einen der folgenden Schritte aus:
- Um die Spracherkennung des Firmenverzeichnisses für den gesamten Fluss zu aktivieren, wählen Sie Für gesamten Fluss aktivieren.
- Um die Spracherkennung des Firmenverzeichnisses nur für das Startmenü oder die Startaufgabe zu aktivieren, wählen Sie Nur für Startaufgabe oder -menü aktivieren.
- Um die Spracherkennung für das Firmenverzeichnis zu deaktivieren, wählen Sie Deaktivieren für den gesamten Ablauf.
- Laden Sie Ihr Firmenverzeichnis hoch oder zeichnen Sie es auf. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Empfohlener Inhalt.