Unterstützt Genesys Cloud Voice E911 das Kari-Gesetz?

Am 16. Februar 2018 trat in den Vereinigten Staaten das Kari's Law in Kraft, das vorschreibt, dass Multi-Line-Telefonsysteme (MLTS) die Wahl des Notrufs 911 ohne Vorwahl ermöglichen und eine Benachrichtigung über die Wahl des Notrufs ausgeben müssen. Die E911-Funktion von Genesys Cloud Voice unterstützt die Anforderungen des Kari's Law, sofern Sie diese beiden Punkte erfüllen:

  1. E-Mail-Adresse des Sicherheitsdienstes
  2. Die Adresse des physischen Standorts
Hinweis: Wenn Sie eine Bring Your Own Carrier (BYOC Cloud oder BYOC Premises) Telefonie-Verbindungsoption nutzen, müssen Sie sich bei Ihrem Anbieter erkundigen, wie er das Kari's Law umsetzt. Weitere Informationen finden Sie unter Notdienste mit BYOC einrichten.

Kein Präfix erforderlich

Karis Gesetz verlangt die direkte Anwahl des Notrufs 911, ohne dass eine Vorwahl wie 9 oder 0 gewählt werden muss. Für Kunden sind keine zusätzlichen Schritte erforderlich, wenn sie in Genesys Cloud Voice den Notruf wählen.

Keine Benachrichtigungen

Das Kari's Law verlangt, dass eine Benachrichtigung an eine zentrale Stelle, z. B. ein Sicherheitsbüro oder eine Rezeption, gesendet wird, damit ein MLTS schnell Hilfe oder Erste Hilfe leisten kann, entweder per Telefonanruf, E-Mail oder SMS. Mit der Benachrichtigung soll eine bestimmte Person auf einen Notfall aufmerksam gemacht werden.

Konfiguration

Genesys Cloud Voice unterstützt diese Benachrichtigungen basierend auf der physischen Standortadresse. Sie konfigurieren die Adresse des physischen Standorts auf der Seite Standortdetails. Um diese Einstellungen zu konfigurieren und sicherzustellen, dass Ihre Genesys Cloud Voice-Implementierung mit Kari's Law (nur in den USA) konform ist, wenden Sie sich an Genesys Cloud Voice support und geben Sie die folgenden Informationen an: 

  • Zusammenfassung Ihrer Anfrage
  • Ihre OrgID
  • Vollständige Adresse des Standorts - diese Anforderung gilt nur für Adressen in den Vereinigten Staaten. Für kanadische Adressen wird die Benachrichtigung nicht unterstützt. 
  • E-Mail- oder E-Mail-als-Text-Benachrichtigungsliste mit Adressen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen (z. B. user.name@gmail.com, 5551234567@txt.att.net oder Adressen von Netzbetreibern wie AT&T): number@txt.att.net (SMS), T-Mobile number@tmomail.net (SMS), oder Verizon: number@vtext.com (SMS))
Notizen:
  • Sie können maximal 100 Meldeadressen für jeden Standort registrieren.
  • Wenn Sie viele Benachrichtigungsziele haben, sollten Sie Ihren E-Mail-Administrator bitten, eine E-Mail-Verteilerliste zu erstellen und dann nur die E-Mails dieser Verteilerliste zur Registrierung an den Genesys Cloud Voice-Support zu senden. Durch die Verwendung einer Verteilerliste behalten Sie die Kontrolle darüber, wer Benachrichtigungen erhält, und müssen diese bei personellen Veränderungen nicht erneut übermitteln.
  • Die vollständige Adresse muss genau so angegeben werden, wie sie in der Admin UI für diesen Standort konfiguriert wurde.